ADVFN CEO: Bitcoin (BTC) ist tatsächlich Geld, das 7×24 funktioniert


Der CEO von ADVFN.com, der Privatanleger-Website, hat kürzlich einen Blogbeitrag veröffentlicht, bei dem er klar stellte, dass der Bitcoin (BTC), die Flaggschiff-Kryptowährung, echtes Geld darstellt.

Bitcoin (BTC) erweist sich als “ein ausgezeichnetes Tauschmittel”

Entgegen der Behauptung, Bitcoin sei kein Geld, enthüllte Chambers in seinem Beitrag auf Forbes, dass er “viel Geld mit Krypto verdient hat” und dass er “kategorisch” erklären könne, dass Bitcoin in der Tat alle grundlegenden Eigenschaften oder Merkmale von Geld habe. Die klassischen Ökonomen definieren Geld als ein wirksames Devisenmedium (MoE), einen Wertspeicher (SoV) und ein Einheitskonto. Laut Chambers erfüllt Bitcoin alle drei Kriterien für Geld, zusätzlich zu “anderen Dingen”.

Chambers argumentierte weiter, dass der BTC “ein ausgezeichnetes Tauschmittel” sei. Er betonte dabei, dass die Benutzer “eine BTC-Zahlung nach dem Vorbild einer Zahlung via Kreditkarte nicht stornieren können”. Diese Eigenschaft ist für Händler nützlich, da BTC und andere Kryptowährungen den Transaktionen Endgültigkeit verleihen.

Bitcoin ist die optimale Lösung für Händler

Vor allem erwähnte Chambers: “Es gibt jetzt einen harten Kern von Leuten, die Dinge mit Kreditkarten kaufen und Monate später’zurückzahlen’.” Die Personen beanstanden, mit dem Produkt oder der Dienstleistung unzufrieden gewesen zu sein. Zudem behaupteten sie, dass sie die beanstandete Transaktion nicht durchgeführt haben. Dieses Verhalten ist oft ungerecht gegenüber Händlern, die bereits ihren Service geleistet haben, doch letztendlich werden sie nicht entschädigt.
Allerdings werden diese Art von Problemen bei der Verwendung von BTC nicht auftreten, wie Chamber mitteilte.

“Mit Bitcoin geht das nicht. Man kann keine Bitcoin zurückfordern. Man kann keine Bitcoin schmieden. Man kann keine erhalten und es danach abstreiten. 
Chambers verwies auf weitere Vorteile von BTC und anderen Kryptowährungs-Zahlungsplattformen gegenüber traditionellen Transaktionssystemen und sagte dazu, dass “BTC in wenigen Minuten von entfernten Kunden eintrifft” und die Transaktion ist leicht zu bestätigen und zurückzuverfolgen.

Es gibt “keine mehrtägigen Bankverzögerungen für grenzüberschreitende Überweisungen, wenn Zahlungen, die möglicherweise gesendet werden oder auch nicht, erfolgen”, schrieb Chambers. Außerdem erhalten die Nutzer “eine unwiderrufliche Mitteilung”, dass ihre Bitcoin-Zahlung an ihre Adresse geschickt wird.

Neben dem Empfang von schnellen und konfliktfreien Zahlungen stehen nun auch Dienstleistungen zur Verfügung, die es den Benutzern gestatten, “ihre Krypto in Pfund oder Dollar ohne unverschämte Währungsumrechnung umzurechnen”.

Im Gegensatz dazu können geschäftliche (B2B) Transaktionen mit Fiat-Währungen nur während der Geschäftszeiten stattfinden, erklärte Chambers.

“Bitcoin ist 24/7/365, das Bankensystem nicht. Die Blockchain arbeitet an Wochenenden, Feiertagen und Abenden, wie unser internationales Verkaufspersonal und unsere Websites.”

Bitcoin, ein Wertspeicher und eine Rechnungseinheit?

So zählt Bitcoin als ein Wertspeicher, wobei es “lächerlich ist, darauf hinzuweisen”, dass die Kryptowährung vor einem Jahr bei 20.000 US-Dollar gehandelt wurde und nun für nur 3.600 US-Dollar gehandelt wird, sagte Chambers. Und wenn man “die Geschichte des Geldes und seine unendliche Geschichte von Inflation und Obsoleszenz betrachtet”, dann kann man eine bessere Perspektive gewinnen, schreibt Chambers.

Nach Ansicht des CEO, “kann man Bitcoin auch als Rechnungseinheit verwenden”. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass hunderte von Kryptobörsen mit Kryptowährungen als Rechnungseinheit arbeiten und dass Blockchain-basierte Kryptos “per Definition” mit einem “Ledger” verbunden sind und Token “per Design auf einem Ledger gekapselt” sind.


  "Zu sagen, dass ein Bitcoin keine Rechnungseinheit ist, bedeutet, dass ein Abakus keine Rechenmaschine ist."
Quellenangaben: Cryptoglobe
© Bild via Marco Verch Flickr, Lizenz 



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Big News: Axel Springer SE wird SatoshiPay integrieren


Big News: Axel Springer SE, der größte digitale Verlag Europas mit führenden Nachrichtenportalen und Zeitschriften, wie Business Insider, Bild, Die Welt und Upday wird mit Wirkung zum 31. Januar 2019 beginnen SatoshiPay auf seinen Plattformen zu integrieren, um es den Nutzern zu ermöglichen Inhalte mit dem digitalen SatoshiPay-Wallet zu bezahlen.
 
Im Rahmen des Projekts soll die Zahlungslösung von SatoshiPay in die Produkte von Axel Springer integriert werden. Basierend auf der Blockchain-Technologie wird das SatoshiPay-Wallet verwendet, um Direktzahlungen vom Gerät des Benutzers an den Publisher ohne Zwischenhändler zu senden.
SatoshiPay ist ein im Jahr 2015 gegründetes Unternehmen, welches maßgeschneiderte Lösungen für Blockchain-basierte Zahlungs- und Kundenbindungssysteme zur Integration in eigene Produkte, Websites oder Apps anbietet.

Valentin Schöndienst, Senior Vice President of New Business, Axel Springer SE, zeigte sich von dieser Partnerschaft begeistert und betonte die Vorteile des Einsatzes der SatoshiPay-Technologie im Monetarisierungsprozess der Zahlung digitaler Inhalte, obwohl er anstelle von Kryptowährungen von „Blockchain-Zahlungen“ sprach:
Blockchain-Zahlungen können die Transaktionskosten deutlich senken und damit neue Monetarisierungssysteme für Inhalte ermöglichen. SatoshiPay bietet eine schlüsselfertige Lösung, die es uns ermöglicht, die Blockchain-Technologie sofort zu nutzen und unseren Kunden anzubieten.
Meinhard Benn, Gründer und CEO von SatoshiPay sagte:
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Axel Springer, die das immense Potenzial der Blockchain-Technologie erkannt haben. Als eines der wenigen Unternehmen mit einer marktreifen Blockchain-Zahlungslösung konzentrieren wir uns darauf, diese Technologie aus dem Labor in den Mainstream zu bringen. Dies ist die Mission von SatoshiPay seit der Gründung im Jahr 2014, und ein Partner mit der enormen Reichweite von Axel Springer gibt uns die Möglichkeit, dieses Versprechen zu erfüllen.
Bemerkenswerterweise wird die Kooperation zwischen Axel Springer und SatoshiPay erst durch die Stellar Development Foundation ermöglicht, die die Zusammenarbeit mit einem „siebenstelligen Partnerschaftszuschuss unterstützt“. SatoshiPay nutzt die Stellar Blockchain für eine sichere weltweite Zahlungsabwicklung in Sekundenschnelle. Dies soll für jede Form von Wert möglich sein, einschließlich Euro- und Dollar-Überweisungen.

http://www.bitclub-united.de 
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Bison: Börse Stuttgart bringt App für Kryptogeldhandel

Besonders einsteigerfreundlich soll der Kryptogeldhandel mit der neuen App Bison werden. Dahinter steht die Börse Stuttgart. 

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 (Bild: Börse Stuttgart)


Mit ihrer neuen Handelsapp Bison will die Börse Stuttgart den Kryptogeldhandel massentauglich machen. Derzeit können Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple ge- und verkauft werden. Weitere Kryptowährungen sollen noch folgen. Die Anwendung gibt es zunächst nur für Android und iOS, eine Desktopversion sowie ein Browserzugang für den Dienst seien derzeit noch in Arbeit.

Keine Einzahlung von Kryptogeld

Der Handel ist täglich von 6:00-24:00 Uhr möglich und auf 50.000 Euro pro Order begrenzt. Höhere Summen muss man auf mehrere Aufträge verteilen. Die Kryptogeldguthaben werden für die Nutzer verwahrt, auf Wunsch könne man sie auch auf eigene Wallets transferieren. Die Auszahlung könne aber bis zu drei Werktage dauern, heißt es in den FAQs.
Die Einzahlung bestehender Kryptogeldguthaben ist derzeit noch nicht möglich – man kann also über Bison nur verkaufen, was man dort erworben hat und sich nicht auszahlen ließ. Die Verwahrung der privaten Schlüssel fürs Kryptogeld übernimmt eine Tochtergesellschaft der Börse Stuttgart namens Blocknox GmbH.

Börsentochter als Handelspartner

Die Bison-App bietet nach Registrierung mit Mail-Adresse zunächst nur einen Demo-Modus, in dem man mit Spielgeld testweise handeln kann. Wer mit Echtgeld handeln will, muss sich noch per Video-Ident verifizieren. Das Handelskonto bei Bison, geführt über die Solaris Bank, lässt sich mit Sepa-Überweisung vom Girokonto bestücken. Pro Überweisung können 20.000 Euro eingezahlt werden, monatlich maximal 200.000 Euro. Die Euroguthaben sind mit gesetzlicher Einlagensicherung geschützt.
Dabei ist Bison keine Börse im engeren Sinne, die handelswillige Nutzer zusammenführt und Gebühren von diesen nimmt. Stattdessen agiert die Börse Stuttgart mit ihrer Tochterfirma Euwax AG als Handelspartner, der kontinuierlich Kryptogeld an die Nutzer verkauft und von ihnen kauft. Über die Spanne zwischen den Kauf- und Verkaufskursen will Bison dabei Geld verdienen. Die Kurse sollen sich an den Referenzpreisen verschiedener Börsen orientieren.

Alternative zu Bitcoin.de?

Zusätzlich zum Handel bietet die App auch einen sogenannten "Cryptoradar“ an, der einen Überblick über die Stimmungslage in der Kryptogeldszene bringen soll. Dafür werden eigener Aussage nach von einer künstlichen Intelligenz täglich Tweets auf Twitter ausgewertet. Das soll eine Art Stimmungsbild ergeben, das in einer simplen Grafik dargestellt wird.
Lange Zeit kamen Kryptogeldnutzer, die einen Handelsanbieter aus Deutschland haben wollten, nicht um Bitcoin.de herum. Der in Herford beheimatete Handelsplatz hat kein automatisches Handelssystem, das Verkäufer und Käufer direkt zusammenbringt – man sucht sich sein Gegenüber manuell aus. Zumindest für den schnellen Kryptogeldkauf hat man mit Bison nun eine heimische Alternative – für den Verkauf bestehender Guthaben aber nicht. Ebenfalls zur Auswahl steht noch das vergangenen Dezember an den Start gegangene „Blockchain-Banking“ des Berliner Startups Bitwala. (axk)
 
 
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Anzahl der Bitcoin Automaten seit Mai 2018 weltweit um 42 Prozent gestiegen


Obwohl Bitcoin (BTC) und andere Kryptowährungen einen anhaltenden Preisrückgang erleben, steigt die Anzahl der Bitcoin-Automaten weltweit weiter an. Allein in Nordamerika finden sich derzeit 3.236 Geräte an denen Menschen Bitcoin kaufen und teilweise verkaufen können. Auch in Deutschland sollen die ersten beiden Automaten aufgestellt worden sein.

Bitcoin-ATMs: Verbreitung schreitet voran

Im Mai 2018 berichtete Coin Update erstmals über die Entwicklung stationärer Bitcoin-Automaten. Damals belief sich die Anzahl der aufgestellten und frei zugänglichen Geräte laut Angaben von Coin ATM Radar auf 2.942. Heute, am 18. Januar 2019, sind es bereits 4.187 ATMs, was einen Zuwachs um 42 Prozent darstellt.
Betrachtet man den Zeitraum vom 01. Jan 2017 bis zum 31. Dez 2018, ist der Ausbau noch beeindruckender. Während es Anfang 2017 noch 965 Automaten waren, hat sich die Anzahl der Bitcoin-ATMs bis Ende 2018 mehr als vervierfacht (4.122).


Von den insgesamt 4.187 aufgestellten Geräten, unterstützen 4.182 ATMs Bitcoin, während 2.714 auch Altcoins wie Litecoin (59 %), Ether (50 %) oder Bitcoin Cash (34 %) anbieten. Rund 60,4 Prozent sind ausschließlich für den Kauf von Kryptowährungen ausgelegt. Die restlichen 39,6 Prozent bieten sowohl den Kauf als auch den Verkauf als Service an.




Anzahl der Bitcoin-Geldautomaten weltweit von 2014 bis 2019



Bitcoin-ATMs in Europa und Deutschland

23,1 Prozent aller ATMs stehen nach Angaben von Coin ATM Radar in europäischen Ländern. Dabei ist Österreich mit einem Anteil von 6,3 Prozent führend. Auch in Deutschland hat sich scheinbar etwas getan.
Bislang war der gewerbsmäßige Handel mit Bitcoin ohne entsprechende Zulassung in Deutschland strafbar, wodurch auch die Aufstellung derartiger Automaten ohne Genehmigung untersagt wäre. Allerdings hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 25.09.2018 entschieden, dass Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwirtschaftsgesetzes (KWG) ist und die zuständige Behörde (BaFin) „mit ihrer 2013 erteilten Einstufung des Bitcoins als Rechnungseinheit nach KWG zu weit gegangen sei“.
Es kann spekuliert werden, ob die beiden Betreiber Freefall ATM GmbH und Monte Frankfurter Ring GmbH das Urteil zum Anlass nahmen, um ihre Geräte in Deutschland zu installieren. An dieser Stellte sollte jedoch gesagt werden, dass die Rechtsgrundlage immer noch unklar ist. Auf Anfrage von Heise, äußerte sich die BaFin zum Urteil des Kammergerichts wie folgt:
„Es handelt sich bei der Entscheidung des Kammergerichts Berlin um eine Einzelfallentscheidung im Strafrecht. Das Verwaltungsrecht bleibt davon unberührt. Der Erlaubnisvorbehalt bleibt somit bestehen, die Verwaltungspraxis der BaFin ändert sich nicht.“


Wie dem auch sei, sollen laut der Tracking-Website bereits zwei AMTs in Betrieb sein. Der erste Bitcoin-Automat wurde am 19. Oktober 2018 in München aufgestellt und Nummer 2 steht seit dem 10. Januar 2019 in Sulz am Necker. 


 

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